In eine Wohngemeinschaft ziehen: Was muss man wissen?

Eine Wohngemeinschaft, kurz WG ist auf den ersten Blick eine lockere Angelegenheit. Man kommt miteinander aus, ist sich sympathisch und möchte, natürlich vorwiegend aus pekuniären Gründen, gemeinschaftlich wohnen. Das wäre auch recht einfach, wenn es auf der anderen Seite nicht den Vermieter gäbe, oder das örtliche Energieversorgungsunternehmen, das die WG mit Strom und Wärme versorgt. All das kostet Geld und muss bezahlt werden. Aber von wem, und nach welchem Verteilerschlüssel?
Im Endeffekt muss alles geregelt, vertraglich vereinbart werden, auch die Existenz einer WG. Der Vermieter wird den einfachsten Weg gehen und mit einem WG-Bewohner, der die Funktion eines Treuhänders wahrnimmt, den Vertrag schließen. Dieser Treuhänder kann auch ein außenstehender Dritter sein, beispielsweise ein Elternteil eines WG-Bewohners. Mit dem Energieversorger kann ebenso verfahren werden. Für die Angehörigen der WG gilt, und das müssen sie auf jeden Fall wissen, dass jeder als Gesamtschuldner haftet. Das heißt, dass im Streitfall jeder einzelne für alle Verbindlichkeiten aller anderen verantwortlich gemacht werden kann. Vergleichbar mit einem Mietvertrag, der von beiden Ehepartnern unterzeichnet wird. Beide mieten, beide haften.
Beim Energieverbrauch wie beim Gas geht es darum, den günstigsten Versorger zu wählen. Schon aus diesem Grunde sollte ein Gasvergleich auch für WGs ein Muss sein. Wenn dieser Treuhänder extern, also kein WG-Angehöriger ist, sollte die WG im eigenen Interesse auf derartige Energievergleiche achten und drängen. Denn es geht um ihr eigenes Geld, was nicht von einem der Betroffenen verwaltet und indirekt verausgabt wird.
Abrechnungsgrundlage für Nebenkosten kann entweder getrennt oder ein Mix sein aus der der Personenzahl sowie der Grundfläche. Selbstgenutzte Räume werden nach der Quadratmeterzahl umgelegt, bei gemeinschaftlich genutzten wird die Grundfläche durch die Zahl der Personen dividiert.
So lästig es auch klingen mag: Eine WG, in der es keine festen Absprachen oder Verträge gibt, sollte gemieden werden. Denn wenn das dicke Ende kommt, ist es zu spät und nicht mehr vermeidbar!
Foto: auremar / Shutterstock
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